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» Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR «

Hallo,

bei nur einem geschäftsführenden Gesellschafter würde ich keine Gewerbeanmeldung als GbR annehmen, sondern die Person als Einzelunternehmen anmelden. Wenn er für sein Unternehmen Sponsoren und Geldgeber gefunden hat, ist das für das Gewerbeamt unerheblich.

Gesetzlich ist eine GbR ein vertraglicher Zusammenschluß von [B]zwei oder mehr juristischen oder natürlichen Personen[/B]. Im Normalfall sind alle Gesellschafter gleichberechtigt und zur Gewerbeanmeldung verpflichtet.

Tritt ein Gesellschafter aus, wird die Gesellschaft automatisch aufgelöst, wenn keine Nachfolger Regelungen getroffen wurden.

Dies bedeutet auch, dass bei dem Austritt eines Gesellschafters, der verbleibende Gesellschafter zur Abmeldung, bzw. Umwandlung in ein Einzelunternehmen aufgefordert wird.



Gepostet am 24.09.2018 um 14:43 von:
Benutzer: Maliklaus
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