Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR «

Die Übertragung der Geschäftsführung auf einen Teil oder nur einen der Gesellschafter ist definitiv möglich ([URL=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__710.html]§710[/URL]).

Ich habe soeben eine telefonische Auskunft des zuständigen Gewerbeamtes erhalten:
Wenn nur ein oder zwei der 5 Gesellschafter tatsächlich gewerblich tätig sind, müssen auch nur diese das Gewerbe anmelden. Der Name der GbR müsse dann als "Name A und Name B" (bei zwei geschäftsführenden Gesellschaftern) angegeben werden.
Dass auf Geschäftspapieren dennoch alle 5 Gesellschafter stehen müssen, "könne sein, interessiert das Gewerbeamt aber nicht".

Ich muss gestehen, dass ich noch immer gewisse Zweifel habe: Wenn nur ein geschäftsführender Gesellschafter bestimmt wird (was durchaus nicht unüblich zu sein scheint), würde man so die GbR mit nur einer gewerblich tätigen Person anmelden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies akzeptiert würde.

Würde mich auf weitere Antworten freuen.



Gepostet am 24.09.2018 um 14:01 von:
Benutzer: jeanmartin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111693#post111693


Beitrags-Print by Breuer76