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» Verkauf zubereiteter Speisen auf Weihnachtsmärkten «

Hallo aus Helmstedt,

...wobei nach § 68a GewO die Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen in der Festsetzung inkludiert ist und in Nds. auch keiner Anzeige nach NGastG bedarf.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 24.09.2018 um 08:07 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
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