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@Runge hat Recht,

die Sache ist aber nicht vollständig erkennbar. Ist mit Gesellschafter der KG der einzig persönlich haftende (=Komplementär) gemeint? Es muss da ja noch Kommanditisten geben, die nur mit ihrer Einlage haften. Scheidet der aus, muss er abmelden. Die daten der KG erscheinen in der Gewerbemeldung quasi nur nachrichtlich.

Bei der OHG müsste es hingegen mehrere Gesellschafter geben, die allesamt auch persönlich haften. Von daher müssten hier mehrere Personen anmelden.


Gruß


CS



Gepostet am 21.09.2018 um 13:41 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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