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» Verkauf zubereiteter Speisen auf Weihnachtsmärkten «

 Moin   und  Danke   für die Antworten!

An das Gaststättenrecht hatte ich bisher noch gar nicht gedacht, zumal der Herr Jäger bisher nur von den Speisen und nicht vom Verabreichen von Getränken gesprochen hat. Die reine Speisewirtschaft ist doch nach Bunderecht nicht mehr erlaubnispflichtig, oder?

Ich werde den für das gaststättenrechtlichen Dinge zuständigen Amtskollegen mal befragen, was das NRW-Recht hierzu so hergibt...

Schönen Freitag noch und schönes Wochenende!

Gruß

Andreas



Gepostet am 21.09.2018 um 08:37 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111669#post111669


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