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 Moin    Moin   von der D...

stimme Maliklaus zu, vor Allem mit dem Hinweis auf die länderrechtlichen Gaststättengesetze.
In Nds. wäre eine kurzfristige Gaststättenanzeige 4 Wochen vorher erforderlich. Das wäre zum "testen" genau das Richtige.



Gepostet am 21.09.2018 um 08:10 von:
Benutzer: BE-DE
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