Forum-Gewerberecht

» Verkauf zubereiteter Speisen auf Weihnachtsmärkten «

Hallo,

sollte der Markt tatsächlich nach § 69 GewO festgesetzt sein, wäre eine Reisegewerbekarte nicht erforderlich, er könnte seine Speisen problemlos anbieten.
Was bleibt sind natürlich die Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln, wie z.B. die Lebensmittelhygieneverordnung.

Da er ja Speisen anbieten möchte, wäre z.B. in den Bundesländern mit eigenen Gaststättengesetzen auch die Anzeige einer vorübergehenden Gaststätte möglich, was für die erste Versuchsphase vielleicht auch günstiger wäre.

Ansonsten bleibt eigentlich nur die Erteilung einer Reisegewerbekarte, insbesondere wenn es nicht nur eine einmalige Aktion sein soll, sondern er später auf weiteren Märkten seine Produkte anbieten möchte.



Gepostet am 21.09.2018 um 08:02 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111667#post111667


Beitrags-Print by Breuer76