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» Verkauf zubereiteter Speisen auf Weihnachtsmärkten «

Hallo,

brauche mal Hilfe in folgendem Fall:

Ein Jäger aus der hiesigen Gemeinde hat sich überlegt, auf dem Weihnachtsmarkt der Nachbarstadt Wildgerichte zum Verkauf anzubieten. Nach jetziger Planung erstmalig in diesem Jahr, wenn's gut läuft, auch in den Folgejahren. Wenn's noch besser läuft, auch in anderen Orten. Aber immer nur jahreszeitlich begrenzt zur Weihnachtszeit.

Das Fleisch für die Gerichte käme aus seinem Revier.

Kann er dafür ein stehendes Gewerbe anmelden (Etwa: "Abgabe von zubereiteten Speisen auf Veranstaltungen")? oder fehlt es da an der dauerhaften Ausübung? Nach dem 5. Weihnachtsmarkt würde ich dieses TBM dann doch als gegeben annehmen.

Braucht er eine Reisegewerbekarte auch bei nur einem Einsatz pro Jahr?

Die Regelung zur Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht nach § 55 a Abs. 1 Nr. 2 für den "Vertrieb selbstgewonnener Erzeugnisse der Jagd" bezieht sich nach meiner bisherigen Recherche ja nur auf Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe (zerlegt, gesalzen oder geräuchert).

Der betreffende Markt wird nicht von der Kommune, sondern einem privaten Anbieter ausgerichtet. Ich gehe von einer Festsetzung nach § 69 GewO aus. Genaueres konnte wegen eines Sachbearbeiterwechsels in der Nachbarstadt noch nicht ermittelt werden.

Wenn dem so ist, greift doch der § 68 a GewO (auch ohne Reisegewerbekarte), oder nicht?

Bin mit Reisegewerberecht noch nicht lange zuhause und habe mangels Fallzahlen sehr wenig praktische Erfahrung.

Wer kann da helfen?

Danke im Voraus!

Gruß

Andreas Goldmann



Gepostet am 20.09.2018 um 17:53 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
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