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» Muss die Halle für einen § 33 i erst gebaut werden? «

 Moin    Moin   von der D...

so einen Fall hatte ich auch schon vor etlichen Jahren mal. Auf schriftliche Weisung von oben habe ich eine Erlaubnis erteilen müssen, entgegen meiner Rechtsauffassung. Nachdem die Erlaubnis über ein Jahr nicht genutzt worden ist (das Gebäude ist immer noch nicht errichtet) ist sie gem. § 49 II GewO erloschen. Nichts desto Trotz ist meine und eine vielfach vorherrschende Meinung, dass ich die Beschaffenheit der Räume tatsächlich abnehme, bevor ich eine Konzession erteile. (s. auch Landmann-Rohmer § 33 i Rd. Nr. 26).



Gepostet am 20.09.2018 um 14:53 von:
Benutzer: BE-DE
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