Forum-Gewerberecht

» Muss die Halle für einen § 33 i erst gebaut werden? «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

ein Fall bringt mich seit vielen Wochen um meine behördliche Ruhe. Ein potenzieller Spielhallenbetreiber hat einen Antrag auf eine Spielhalle gestellt.
Die Baugenehmigung hierfür hat er mittlerweile auch erhalten. Auch die Glücksspielrechtliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde liegt vor.

Ich denke, er könnte den § 33 i bekommen. Meine Vorgesetzten sehen das aber nicht so. Sie vertreten die Ansicht, dass erst die Halle errichtet sein müsse bevor man ihm die Konzession erteilen könne. Wir als Behörde müssten die Möglichkeit haben die Halle betreten zu können und zu inspizieren, bevor wir die endgültige Erlaubnis erteilen. Das Ministerium gibt dieser Ansicht recht und auch größere Städte in unserem Bundesland gehen so vor.

Mir wiederum gibt unser Rechtsamt Recht, sowie die Behörde die die Glückspielrechtliche Erlaubnis erteilt, sowie auch unsere Kommunalaufsicht.

Was tun?

[B]Nochmal konkret formuliert:[/B] Kann die gewerberechtliche Erlaubnis ohne jeglichen Bezug zur baurechtlichen Erlaubnis und in diesem Fall, statt der baurechtlichen Erlaubnis, sogar die endgültige Errichtung des geplanten Gebäudes, erteilt werden?



Gepostet am 20.09.2018 um 11:25 von:
Benutzer: Jannes
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