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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Kurze Frage:

Ich filtere momentan die ganzen Hausverwaltungen aus meinem Gewerberegister, um herauszufinden, wer denn ab März 19 eine Erlaubnis beantragen muss.

Das ist aufgrund der Vielfalt der kreativen Tätigkeitsbeschreibungen (die teils aus unreflektierten Annahmepraktiken meiner Vorgänger stammen) gar nicht so einfach. Nun stolpere ich auch tatsächlich über mehrere Eintragungen der "Grundstücksverwaltung".

Diese dürfte ja nicht gemeint sein, da ja von der Wohnimmobilienverwaltung die Rede ist, oder?

Zumindest konnte ich in meinen Unterlagen sowie im WEG nichts finden, was meinem Gedankengang widerspricht. Allerdings bin ich mir auch nicht so sicher, ob und wie viele mir durchflutschen werden, weil die Tätigkeitsbeschreibungen zu ungenau formuliert sind und eine Menge Interpretationsfreiraum lassen, was sich dahinter tatsächlich für eine Tätigkeit verbirgt oder ausgeübte Tätigkeiten komplett in der Anzeige fehlen (heute auch schon gehabt: Immobilienmaklerin, die laut Anmeldung auch nur das macht, laut Homepage aber auch Hausverwaltung ausübt...ich bin jetzt schon gespannt, ob sie einen Antrag stellen wird, wo sie der Anzeigepflicht schon nicht nachkam    )



Gepostet am 19.09.2018 um 15:28 von:
Benutzer: Roesje
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