Forum-Gewerberecht

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Hallo Stefan,

herzlich willkommen im Forum und danke für den link.

Aber wie kommst Du darauf, dass das 100% legal ist?

Das Werben für öffentliches unerlaubtes Glücksspiel ist unter Strafe gestellt.

Das Bereitstellen zum Beispiel für Räumlichkeiten in denen unerlaubtes Glücksspiel veranstaltet wird, ist auch unter Strafe gestellt.

Natürlich ist der Nachweis schwer, aber wenns leicht ist, macht es doch auch keinen Spaß.

Gewerberechtlich wäre hier erst mal nachzufragen, als was der Spielhallenbetreiber dieses Gerät deklariert hat.
Die Gewerbeordnung hat da einen recht abschließenden Charakter und den wahnsinnigen Vorteil, dass da nicht die Auszahlungen von Gewinnen nachgewiesen werden muss.



Gruß Meike



Gepostet am 30.01.2007 um 20:25 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11161#post11161


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