Forum-Gewerberecht

» England beschneidet den Höchsteinsatz um 98 % «

Die Einsatzbegrenzung an den Spielautomaten in GB wurde nunmehr der EC notifiziert.

Interessant die sog. "Kurze Begründung" für die Einsatzbegrenzung von 100 auf 2 GBP pro Spiel:

Zitat on
Kurze Begründung
Diese Verordnung ist notwendig, da eine Verringerung des Höchsteinsatzes bei Maschinen der Unterkategorie B2 gerechtfertigt ist, um Schäden durch Glücksspiel zu verringern und somit die Verbraucher zu schützen. Die Regierung des Vereinigten Königreichs ist der Ansicht, dass die Anzahl der Sitzungen mit hohen Verlusten an Maschinen der Unterkategorie B2 durch die Verringerung des Höchsteinsatzes signifikant verringert werden wird. Darüber hinaus ist die Regierung des Vereinigten Königreichs der Ansicht, dass sich eine solche Verringerung wahrscheinlich auf die meisten Spielsüchtigen auswirken und die besonders gefährdeten Spieler schützen wird, wie z. B. Arbeitslose und Personen, die in benachteiligten Gebieten leben.
Zitat off

Die trauen sich was, mit der Formulierung, die Briten.
Eine solche Begründung würde hier in D einen Shitstorm erster Kajüte hervorrufen.

Vollständig nachlesbar:
[URL]http://ec.europa.eu/growth/tools-databa[/URL] ... _449_DE_DE

Grüße



Gepostet am 15.09.2018 um 18:30 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111574#post111574


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