Forum-Gewerberecht

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Hallo,

folgende Frage möchte ich heute in die Runde stellen:

Eine gelernte Krankenschwester möchte sich als „freie Mitarbeiterin“ für ein Unternehmen selbständig machen, welches u. a. medizinische Gutachten für Dritte (z. B Krankenkassen) erstellt. Ihre Tätigkeit soll in der Befragung von Patienten im Auftrag von Krankenkassen bestehen („Medizinische Interviews“ genannt).

Sie fragt an, ob es sich hierbei um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ich bin am Grübeln: Eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Gewerberechts liegt eigentlich nur vor, wenn dafür eine akademische Bildung objektive Voraussetzung ist. Trifft aber nicht zu, da kein Medizinstudium gefordert ist, sondern sie Ausbildung als Krankenschwester ausreicht.

Unabhängig hiervon könnte § 6 GewO anwendbar sein (Heilhilfsberuf), allerdings handelt es sich der Beschreibung nach nicht um die klassischen Tätigkeit einer Krankenschwester, da sie die Patienten nicht pflegt oder betreut, sondern offenbar nur recht allgemein deren Gesundheitszustand beurteilen soll.

Laut Auskunft des Finanzamtes soll es sich zwar um eine freiberufliche Tätigkeit handeln, aber das ist für das Gewerberecht bekanntlich nicht bindend. Das Unternehmen habe ihr erklärt, bundesweit seien über 300 "freie Mitarbeiter" beschäftigt, die alle (selbstverständlich  smile   ) kein Gewerbe angemeldet hätten. Hat jemand schon Erfahrungen mit diesem (offenbar neuen) Berufsbild?

Schöne Grüße aus Kamenz
Th. Mischner



Gepostet am 30.01.2007 um 15:21 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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