Forum-Gewerberecht
» Änderungen des Geldwäschegesetzes seit dem 26. Juni 2017 in Kraft «
Hallo,
ich hab jetzt auch mal die entscheidenden Paragraphen überflogen, kann aber für die Kommunen lediglich die Verpflichtung zur Zusammenarbeit und gebührenfreien Auskunft nach § 55 GWG erkennen. Kannst du vielleicht die Aussagen eurer BezReg etwas präzisieren?
Gepostet am 11.09.2018 um 07:41 von:
Benutzer: Maliklaus
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