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» Änderungen des Geldwäschegesetzes seit dem 26. Juni 2017 in Kraft «

Guten Freitagmorgen ins Forenrund,

letzte Woche erreichte uns eine e-mail der BezReg Köln zum Thema
"Geldwäsche beim Vermitteln von Glücksspielen, speziell Wettannahmebüros, illegale Wettvermittlungsstellen"

Dieses Thema ist bis dahin an mir/uns völlig vorbei gegangen.

In dem dort beigefügten Entwurf einer Verfügung vom 28.08.2018 wird auf die verstärkten Pflichten und Aufgaben der Aufsichtsbehörden hingewiesen, zu denen für den Bereich der illegalen Sportwetten - Wettvermittlungsstellen wohl auch die Kommunen gehören.

Zur Unterstützung der Kommunen ist u.a. eine "Arbeitshilfe - Geldwäscheaufsicht" beigefügt.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass über die Aufsichtstätigkeiten nach § 51 Geldwäschegesetz eine Statistik zu führen ist und dass eine Nullmeldung wohl kaum vermittelbar sein wird.  verwirrt  

Hat sich von Euch schon jemand hiermit beschäftigt und könnte Licht in mein "großes Dunkel" bringen?

Halb sonnige Grüße aus dem Westen



Gepostet am 07.09.2018 um 08:06 von:
Benutzer: Harald Paulus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111471#post111471


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