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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

    nach Kassel,

uns liegt der Entwurf für eine neue VV zum § 34c vor. Hiernach schiebt die Qualifikation des/der Immobilienkaufmanns/frau die Weiterbildungspflicht tatsächlich nur zeitlich hinaus. Ich reiche förmlich, dass das mit der Idee zu tun hat, dass der betroffenen Personenkreis einen Haufen gesetzliche Bestimmungen kennen (und beherrschen) muss, dieser sich aber ständig ändert, so dass einmal erworbenes Wissen veraltet. Dem soll wohl durch die wiederkehrende Weiterbildungspflicht begegnet werden.



Gepostet am 05.09.2018 um 12:31 von:
Benutzer: Civil Servant
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