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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

 Moin  
unsere Vorschriften haben auch für die Erlaubnis noch keine Gebührentatbestand... nichts desto trotz sollen wir eine Gebühr erheben...
daher dachte ich darüber nach für die Streichung auch eine Gebühr zu nehmen ähnlich wie bei 34i bzw. 34f



Gepostet am 05.09.2018 um 09:44 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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