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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Nein, Gebühr kommt nicht in Betracht, denn m. E. fehlt es dafür an einer Rechtsgrundlage in unserer Verwaltungskostenordnung und dem Verwaltungskostengesetz.



Gepostet am 05.09.2018 um 09:29 von:
Benutzer: Civil Servant
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