Forum-Gewerberecht
» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «
@ Civil Servant danke für die Rückmeldung... nehmen sie eine Gebühr dafür, wenn sie den Teilbereich 34c Absatz 1 Nr. 1 GewO streichen?
schönen Feierabend!
Gepostet am 04.09.2018 um 16:49 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111418#post111418
Beitrags-Print by Breuer76