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Hessen !

Tipps zu TR 5.0

gelte für V1-Geräte, "dass, auch wenn sie neu aufgestellt werden, die Fristen für die Überprüfung nach § 7 der SpielV einzuhalten sind." Bei V2-Geräten sei zu beachten, dass jedem Spielgast nur ein gerätegebundenes und personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt und dieses nach Beendigung des Spielbetriebs [B]auch wieder zurückgegeben werde. [/B]da sehe ich ein problem !

alles unter gamesun business

[URL]https://www.gamesundbusiness.de/news/details/hmv-erinnert-aufsteller-a
n-tr-5-stichtag/[/URL]

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Gepostet am 01.09.2018 um 11:50 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111361#post111361


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