Forum-Gewerberecht

» Gebühren für Gewerbeanzeigen «

Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:

Rheinland-Pfalz:
Besonderes Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach, seit Ewigkeiten 10,23 €. Geplant ist eine Änderung, den Betrag auf 40 € zu erhöhen (oder [U]bis[/U] 40 € als Rahmengebühr).
Dreiste Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz erlauben sich aber, noch 5,59 € an Auslagen draufzuschlagen, da dieser Betrag zwangsweise an eine zwischengeschaltete GmbH für die digitale Weiterleitung der Gewerbemeldung abgeführt werden muss.


Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro

Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €

Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Gepostet am 30.08.2018 um 11:26 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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