Forum-Gewerberecht

» Gebühren für Gewerbeanzeigen «

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Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 [URL=http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/ucr/page/bsvorisprod.psml?doc
.hl=1&doc.id=jlr-AllgGONDrahmen&documentnumber=1&numberofresults=6&doctyp=N
orm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint]AllGO[/URL]

Da aber nicht bei jeder Gewerbeanzeige individuell eine "Stechuhr mitlaufen kann" wird zumindest hier im Landkreis von einer durchschnittlichen, alles umfassenden Bearbeitungszeit (d.h. ggfls. noch händisch eine Gewerbeakte anlegen bzw. abschließen) zwischen mehr als 15 und weniger als 30 Minuten ausgegangen. Die "Zeittaktung" nach der AllGO ist jede angefangene Viertelstunde. Weiter wird dabei von den 15,75 € je Viertelstunde für Beamte der Laufbahngrupe 2 (gehobener Dienst) bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte ausgegangen. Das heißt zusammengefasst 31,50 € (schöne unrunde Summe) für jede Gewerbeanzeige.

Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Gepostet am 29.08.2018 um 16:17 von:
Benutzer: Uwe Matthies
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111311#post111311


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