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» Kopflose juristische Personen «

Hallo aus Bad Fallingbostel,
für mich stellt sich aber gerade die Frage, warum nur dem Geschäftsführer und nicht auch den GmbHs und UGs, die ja vorrangig dran wären, das Gewerbe untersagt ist.

Für Maßnahmen gegen die "kopflosen" juristischen Personen wäre m.E. das Registergericht zuständig.

Regina Runge



Gepostet am 29.08.2018 um 13:14 von:
Benutzer: Runge
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