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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «
für die schnelle Antwort.
Hm also dürfen wir gespannt bleiben, ob in dieser Hinsicht weitere Änderungen kommen.
Schön wäre es, wenn man wenigstens festlegen würde, dass der Gewerbetreibende von sich aus die Nachweise einreichen soll und nicht die Behörde es zuerst anordnen muss.
Aber darauf können wir bestimmt lange warten.
Gepostet am 29.08.2018 um 11:26 von:
Benutzer: Garten
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