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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

So ist es.

Uns lag der Entwurf für eine neue VV zum § 34c vor. Hiernach wird die Frist scharf nach Kalenderjahren berechnet. D. h., alle, die irgendwann im KJ 2018 entsprechend tätig waren, müssen bis 31.12.2020 die Weiterbildung absolviert haben.



Gepostet am 28.08.2018 um 10:27 von:
Benutzer: Civil Servant
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