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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Hallo in die Runde,

ich habe noch Nachfragen zu dem aktuellen stand der Erbringung von Nachweisen über Weiterbildungen.
Zur Zeit liegt bei mir hier ein Antrag für einen Immobilienmakler auf dem Tisch.
Nachdem ich die ganzen Beiträge und Gesetzesänderungen gelesen habe, ist es also tatsächlich so, dass ich bei Erlaubniserteilung keinen Nachweis über die Weiterbildung verlangen kann?
Faktisch erteile ich die Erlaubnis, gebe den Hinweis zur Weiterbildung und hoffe, dass ich in 3 Jahren etwas geeignetes vorgelegt bekomme??

Vielleicht sind es dumme Fragen, aber ich möchte es nur nicht falsch verstehen.  Weißnicht  


   



Gepostet am 28.08.2018 um 09:58 von:
Benutzer: Garten
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