Forum-Gewerberecht

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[I]„Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Indiz für ein selbständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden."[/I]

Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht - 107. Tagung 14./15. April 2010 - aus GewArch 2010 S. 296

Nicht vergessen: Kein Personal - keine Werbung - kein Konkurrenzverhältnis wegen des EEG - keine Außenwirkung. Will heißen: Viele Merkmale des Gewerbebetriebes sind nicht gegeben. Gewinnerzielungsabsicht reicht nicht, denn die hat auch, wer eigenes Vermögen verwaltet.



Gepostet am 27.08.2018 um 11:48 von:
Benutzer: Civil Servant
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