Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Helmstedt

Frühjahrssitzung 2010
des Bund-Länder-Ausschusses „Gewerberecht“
107. Tagung am 14./15. April 2010

5. Gewerbeanmeldung bei Photovoltaikanlagen auf Hausdächern
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern soll künftig grundsätzlich nicht mehr anzeigepflichtig
sein. Ausnahme: Es handelt sich um ein selbständiges Gewerbe (nur dann existiert
ein überwachungspflichtiger Tatbestand). Die zuständige Behörde muss nach dem jeweiligen
Einzelfall beurteilen, ob eine gewerbliche Betätigung beabsichtigt ist.
Bei einer Energieerzeugung von unter 10 kW ist grundsätzlich nicht von einer gewerblichen Betätigung
auszugehen. Darüber hinaus ist eine gewerbliche Tätigkeit in der Regel abzulehnen bei
ausschließlich privat genutzten Häusern.
Indiz für eine gewerbliche Betätigung kann sein, wenn im Zusammenhang mit der Energieerzeugung
eine eigene Rechtspersönlichkeit geschaffen wird

Also genau hinschauen.

Mit Grüßen aus Helmsteedt



Gepostet am 27.08.2018 um 08:29 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
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