Forum-Gewerberecht

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Die Gefahr solcher "SpielV-konform" Aufkleber liegt doch darin, dass es immer Automatenaufsteller geben wird, die so etwas glauben und solche Geräte kaufen und in ihren Spielos betreiben.
Den Anfang macht dieser Gerätehersteller innerhalb seiner Herstellerspielos selbst. Hier täuscht er jedoch eine PTB-Zulassung vor und betreibt solche 4-Fachspiele als Geldspielgeräte.
So fängt die systematische bundesweite Verbreitung solcher illegalen Glücksspielgeräte an.
Wie ist das eigendlich mit illegalen Drogen? Ist nicht bereits der Handel mit Drogen verboten? Die Ordnungsbehörden sollten das gewerbsmäßige Verbreiten von illegalen Glücksspielgeräte
genauso an den Wurzeln paken wie beim Handel mit illegalen Drogen. Wir Automatenaufsteller sind doch das letzte und schwächste Glied in dieser Kette.



Gepostet am 28.01.2007 um 10:49 von:
Benutzer: jasper
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