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Hallo Herr Schreiber,

zur Thematik "Qualifiakation", waren Sie derjenige, der sagte, dass OAs und Polizei diese nicht hätten.

- Da muss eine Nachfrage erlaubt sein.-

Sie schrieben:"Als Polizistin müssen Sie Verstöße ahnden Grundlage ist die StVO und das BGB."

Da dies bei mir schon ein Jahrzehnt her ist, würde ich mich da nicht mehr als up to date bezeichnen.

Der Polizeidienst/ die Aufgaben der Polizei umfassen ein sehr weites Spektrum, so dass es hier auch zu klaren Spezialisierungen kommt.


Was ist ein Spiel?

Da ich schon immer gerne gespielt habe, ein bekennender Flipper-, Billard- und Kartenspieler bin, dachte ich immer, dass dies klar zu definieren ist, aber habe mich da offensichtlich geirrt.

Auch dachte ich immer, dass es da die Sache mit dem auszuhängenden Spielplan gibt, an dem man dies festmachen könnte.

Aber da es augenscheinlich der Kernpunkt ist, sollten sich alle zusammensetzen, um eine klare Definition zu erarbeiten, welche dann in die Spielverordnung mit aufgenommen wird.


Prüfstelle!

Ich denke, dass wir das alle ähnlich sehen. Eine Prüfstelle, welche alle Geräte prüft, wäre das Ideale.
Wie es z.Zt. läuft ist wirtschaftlich kaum erklärbar.- Das ist ein unglaublicher Kostenfaktor in Unternehmen und Behörden, wenn man das betriebswirtschaftlich berechnet.-

Würde es Pflicht, dass nur noch Spielgeräte (UHG + GSG) mit Prüfmarke einer speziellen Behörde aufgestellt werden dürfen, dann wäre es für alle wesentlich leichter.


Runder Tisch!

Auf der Bundesfachtagung zur neuen Spielverordnung hatte ich bereits gesagt, dass es notwendig ist, dass sich alle zusammensetzen. Jeder, der mein Referat gehört hat, weiß, dass ich keine Fronten aufbaue.
- Kritisches Nachfragen wird von einigen als Fehde, Hexenjagd oder Frontenkrieg verstanden, ist natürlich leicht, dann hat man ein Feindbild und braucht sich mit der Thematik nicht mehr so auseinander zu setzen.-


Punkte in Geld!

Dazu habe ich meine kritischen Diskussionspunkte bereits gepostet.
Herr Schreiber, da sind wir nicht weit von einander entfernt.


Fungame!

Da wollen wir uns nichts vormachen, dass hat doch nicht nur etwas mit Token zu tun. Vielen wurde diese Umwechselei doch zu lästig und es kam zu Auszahlungen nach Punkten. Des wegen wurde in der Spielverordnung auch auf die Hinterlegungsspeicher eingegangen.

Ein schönes Beispiel von der IMA muss ich noch erzählen.
Mehrplatz-Roulettetisch eines deutschen Herstellers. Ich begann diesen zu bespielen, muss etwas verwundert geschaut haben, so dass sofort eine freundliche Dame zu mir kam und mir diesen erklären wollte.
Das Spielen an dem Tisch brauchte sie mir nicht zu erklären, war 1:1 wie bei den Tischen aus dem Osten, die ich schon zur Genüge kenne, aber ich war neugierig auf die Erläuterung warum dieser Tisch, mit einem Aufkleber versehen war wonach er SpielV konform sei.
Die Dame sagte mir dann, dass die gewonnenen Punkte, welche systemastisch in einem kleinen Display aufgebucht werden, nicht abgespielt werden können und deswegen sei das mit der SpielV konform. Ich fragte dann, warum die Gewinnpunkte aufaddiert werden und sie sagte, dass der Spieler sich die anschauen könnte und hinterher würde die Aufsicht diese auf Null setzen.

- Das lasse ich jetzt einfach mal unkommentiert.-


Gruß Meike



Gepostet am 28.01.2007 um 08:47 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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