Forum-Gewerberecht

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 Moin    Moin   von der D...
@maliklaus: beim Musiker können wir Dir zustimmen, weil das zur Musikertätigkeit gehört. Bei den Ärzten allerdings halten wir es schon als zusätzliches Tätigkeitsfeld. Dass es nur ein Annex sein kann, ist klar, aber dennoch bejahen wir die gewerbliche Tätigkeit, weil er ja in Konkurrenz und Wettbewerb mit den Mitbewerbern dieser Verkaufsbranche steht.



Gepostet am 22.08.2018 um 07:58 von:
Benutzer: BE-DE
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