Forum-Gewerberecht

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Hallo,

in der Masse kann ich Euch zustimmen, allerdings wenn ein Freiberufler gewerbliche Tätigkeiten im Annex als untergeordnetes Geschäftsfeld ausführt, erfüllt dies nicht gleich den Tatbestand einer Gewerbeanmeldung.
Z.B. der Tierarzt, der noch spezielles Hundefutter, der Arzt, der noch Nahrungsergänzungsmittel oder der Musiker der noch CDs seiner Musik in geringem Umfang verkauft.

Im Falle des Gauklers würde ich auch von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen.



Gepostet am 22.08.2018 um 07:52 von:
Benutzer: Maliklaus
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