Forum-Gewerberecht

» Leidiges Thema "Freiberuflich" «

Hallo,

wenn er Kurse in Gaukelei gibt, dann ist dies meines Erachtens eine gewerbliche Tätigkeit.

Dienstleistungen: Multimediaproduktion, Print, Web, Video & Audio, deutet darauf hin, dass er für Auftraggeber als Dienstleister tätig werden. Hierbei kommt es darauf an, wie frei er ist die Aufträge gestalterisch abzuarbeiten. Ein Künstler wird doch eher aus eigenem Antrieb tätig, in dem er etwas gestaltet, ohne dass er dazu einen Auftrag hat und das Geschaffene vielleicht im Anschluss verkauft.

Das komplette Gewerbe läuft also nicht als künstlerische Tätigkeit.

Gruß
HBinder



Gepostet am 21.08.2018 um 16:50 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111197#post111197


Beitrags-Print by Breuer76