Forum-Gewerberecht

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Hallo Frau Schlattmann,

sobald "Ihr" Imbisswagen [B]Speisen- und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle[/B] anbietet, unterfällt er den Bestimmungen des [B]GastG[/B].

Der Imbißwagen ist wegen § 1 Abs. 2 GastG "Gaststätte im Reisegewerbe", wenn er [B]für die Dauer der Veranstaltung ortsfest[/B] ist. Die Veranstaltung ist hier die eigentliche Abgabe der Speisen und Getränke, nicht aber der Anlass (z.B. Schützenfest). (vgl. Michel/Kienzle/Pauly Kommentar zum GastG § 1 RdNr. 69)  Lesen  
Wie Sie bereits ausgeführt haben, scheidet wegen § 13 Abs. 1 GastG die Anwendung des Titels III aus und Ihr Betreiber benötigt [B]keine Reisegewerbekarte[/B].

Übrigens: Da § 2 Abs. 2 GastG nicht wie § 55 GewO auf das Tätigwerden "in eigener Person" abstellt, sind auch die Angestellten über § 13 Abs. 1 GastG privilegiert (vgl. RdNr. 67 a.a.O.)  Lesen   und bedürfen ebenfalls nicht der Reisegewerbekarte.

Erst wenn der Imbißwagen während des eigentlichen Verabreichens ständig den Ort verändern würde, wäre er nicht mehr Gaststätte im Reisegewerbe sondern Reisegewerbe gemäß § 55 GewO und wäre reisegewerbekartenpflichtig. Anders als im o.g. Fall bedürften hier natürlich auch die "unselbständigen Arbeitnehmer" einer Reisegewerbekarte.

Geht man nun davon aus, dass kein Verabreichen von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle erfolgt, bewirkt die Gesetzesnovelle vom 1. Juli 2005, dass die Gaststätte im Reisegewerbe wegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 GastG und der daraus resultierenden Erlaubnisfreiheit nunmehr den vor der Novelle eigentlich "privilegierten" Reisegewerbekarteninhabern überlegen ist (kein Aufwand mehr wegen der Erlaubniserteilung, Inanspruchnahme der im Vergleich zum Ladenschlussgesetz günstigeren Regeln der Sperrzeit).  Kopfkratz  

Zur Frage der Anzeigepflicht gehen die Meinungen in den Kommentierungen etwas auseinander. Wie haben dieses Problem bereits [B][URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=34&hilight=rei
segewerbe]hier[/URL][/B] diskutiert.

Freundliche Grüße aus dem Spreewald

R. Land



Gepostet am 16.11.2005 um 18:31 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1111#post1111


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