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Hallo,

ich kenne das Sonn- und Feiertagsgesetz von NRW nicht, kann mir aber nicht vorstellen dass nach Ende des Gottesdienstes alles erlaubt ist und jede Art von Märkten stattfinden darf.



Gepostet am 14.08.2018 um 08:28 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
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