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Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich kenne jetzt euer Landesrecht nicht, aber nach der GewO ist es so, dass ein Markt bei Vorliegen der Voraussetzungen festgesetzt werden kann, aber nicht muss. Ist er nicht festgesetzt, unterliegen alle Händler dem Feiertagsrecht und die gewerblichen zusätzlich den Ladenöffnungsgesetzen; hier könnte es am Sonntag Probleme geben.

Ausserdem brauchen die gewerblichen ggf. Reisegewerbekarten, soweit es sich nicht um reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten handelt.

Ob der Markt festgesetzt werden könnte (wenn das denn beantragt wird) hängt letztendlich davon ab, ob ausreichend gewerbliche Händler verkaufen wollen und ob die Veranstaltung mit euren feiertagsrechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Die Ausstellerliste ist dazu leider nicht aussagekräftig.

Regina Runge



Gepostet am 13.08.2018 um 14:03 von:
Benutzer: Runge
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