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 Moin    Moin  

Ich werde wahrscheinlich nicht teilnehmen, aber ein zu erörterndes Thema, welches mir unter den Nägeln brennt, sind die Zulässigkeit von behördlich initiierten Testkäufen betreffs Einhaltung JuSchG. Hier gibt es m. E. unterschiedliche Handhabungen der Länder bzw. Erlasslagen

und

die behördlichen Vorgehensweisen bei Gewerbeanzeige einer Shisha-Bar insbesondere in Bezug auf die Anordnung von Kohlenmonoxidmeldern, Abluftanlage etc. Hier bestehen meines Wissens auch unterschiedliche Herangehensweisen der Länder.



Gepostet am 13.08.2018 um 10:14 von:
Benutzer: KremserT
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