Forum-Gewerberecht

» Imbisswagen im Reisegewerbe «

Hallo,
seit neuestem mehren sich hier Anfragen bezüglich der Aufstellung von mobilen Imbisswagen stark befahrenen Straßen. Es wurde dann die Auskunft gegeben, dass eine Reisegewerbe nicht vorliege, da der Imbisswagen regelmäßig über mehrere Stunden - zum Teil auch an mehreren Tagen in der Woche - an der selben Stelle aufgebaut ist. Es sei somit nicht gerechtfertigt, den Betrieb den entsprechenden Schutzvorschriften des Titels III zu unterwerfen. Vielfach wurde dann in der Vergangenheit von dem Vorhaben wegen der bis zum 01.07.2005 bestehenden Erlaubnispflicht Abstand genommen. Den Betreibern, die oftmals im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, wird zurzeit zugestanden, den Imbiss für eine Probephase von 1 Monat zu betreiben. Sollte der Imbisswagen über die Zeit hinaus betrieben werden, wird auf die Erstattung einer Gewerbeanmeldung für eine unselbständige Zweigstelle hingewirkt.
Der Städte- und Gemeindebund geht in seiner Stellungnahme vom 07.09.2005 sogar so weit, das selbst eine Gewerbeanzeige nicht mehr erforderlich ist, weil der Betrieb eines mobilen Imbisswagens ohne Alkoholausschank als Gaststätte im Reisegewerbe angesehen wird, die erlaubnisfrei ist. Eine Reisegewerbekarte kann nicht erteilt werden, da § 13 Abs. 1 GastG die Anwendung des Titels III ausschließt.Eine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO scheidet aus, da Voraussetzung hierfür eine Tätigkeit im stehenden Gewerbe wäre.
Wie sehen das die Forenmitglieder?  Danke  



Gepostet am 16.11.2005 um 16:50 von:
Benutzer: Annemarie Schlattmann
Der Original-Beitrag :
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