Forum-Gewerberecht

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Na, betrogen wird halt wie immer. Nur idZ ohne irgendeine straffrechtliche Relevanz.

Nehmen wir mal an, dass Risiko Casino(Habe da mal eine Geschichte von einem Systemfehlerspieler gehört, der eine Geschäftsidee hatte.....). übers Netzwerk an speziellen GSG Hochauszahlphasen auslösen kann.

Nach TR 5.0 doch völlig legal, weil er ja keine Spielsysteme, Spielzustände etc beeinflusst.

[I]TR 5.0
5.19 Externe Einwirkungen auf das Spielgerät

Erlaubt sind Einwirkungen auf das Spielgerät (z.B. Umschaltung zwischen im Geldspielgerät integrierten Spielsystemen, Funktionen für das betriebswirtschaftliche Geldmanagement, Licht und Tonregelungen) nur dann, wenn nachweislich Spielsysteme, Spielzustände, die Kontrolleinrichtung, die aufgezeichneten Daten sowie Sicherungsfunktionen des Spielgerätes nicht beeinflusst werden können.[/I]

Er beeinflusst ja nur noch den "Erfolg"!



Gepostet am 08.08.2018 um 19:10 von:
Benutzer: BrainTopping
Der Original-Beitrag :
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