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» Umsetzung Spielverordnung - der eine so.... «

Siehst Du da irgendwie 2 unterschiedliche "Persönlichkeiten"? Habe ich versucht zu verheimlichen, dass ich beide Accounts nutze? Das habe ich DAMALS schon geschrieben, als ich mich hier vorläufig verabschiedet habe. Und warum logge ich jetzt wieder mit cUlater ein? Weil ich nicht für jede Kleinigkeit einen neuen Fred eröffnen will?

Aber Du bist schon irgendwie ein Troll, oder? Und jetzt beantworte bitte mal meine Frage in [url=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16314]Wie ist das eigentlich mit den tanzenden Jungfrauen?[/url]

ich hole auch noch mal die aktuelle Frage dieses Freds hoch. Eine Antwort auf die fett markierte Frage wäre besonders reizend.

[quote][i]Original von Braintopping[/i]
* Beliebig viele Buchungsvorgänge hintereinander sind EIN Spiel. * Das Spiel endet, wenn die Rückbuchung (Punkte->Geld) durchgeführt wurde. * Oder es stehen keine Punkte mehr zur Rückbuchung zur Verfügung. Dann war der letzte Buchungsvorgang (Geld->Punkte) bereits das Spielende(Die letzte Einstreichung des Einsatzes).

Und das gibt die Formulierung ja im Grunde auch her:

Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.

[B]Ist es Eurer Meinung nach vollkommen unauffällig, dass nicht vorgegeben wurde, den Einsatz schon bei Spielstart einzustreichen? Wie kommt man überhaupt auf diesen Trichter, ausser bei Roulette?[/B] Ist es Zufall, dass die Spielverordnung andernfalls nicht auf diese Weise fehlinterpretierbar gewesen wäre?
[/quote]



Gepostet am 08.08.2018 um 17:41 von:
Benutzer: BrainTopping
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110983#post110983


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