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» Umsetzung Spielverordnung - der eine so.... «

[quote][i]Original von tfis[/i]

Nein.

Einstreichung nur im Verlustfall. Sonst wäre es ja kein Gewinn.[/quote]

Ok. Danke!

Aber Du stimmst mir zu, dass die Spielverordnung nicht auf diese Weise umgesetzt wurde?

* Beliebig viele Buchungsvorgänge hintereinander sind EIN Spiel. * Das Spiel endet, wenn die Rückbuchung (Punkte->Geld) durchgeführt wurde. * Oder es stehen keine Punkte mehr zur Rückbuchung zur Verfügung. Dann war der letzte Buchungsvorgang (Geld->Punkte) bereits das Spielende(Die letzte Einstreichung des Einsatzes).

Und das gibt die Formulierung ja im Grunde auch her:
[I]
Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.[/I]

Ist es Eurer Meinung nach vollkommen unauffällig, dass nicht vorgegeben wurde, den Einsatz schon bei Spielstart einzustreichen? Wie kommt man überhaupt auf diesen Trichter, ausser bei Roulette? Ist es Zufall, dass die Spielverordnung andernfalls nicht auf diese Weise fehlinterpretierbar gewesen wäre?



Gepostet am 08.08.2018 um 14:21 von:
Benutzer: BrainTopping
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110979#post110979


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