Forum-Gewerberecht

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Sehr geehrte Frau Meike
[B]@ all[/B]
[I]Fehden zu veranstalten, ist quatsch. Es geht darum sich mit Thematiken sachlich und auch ruhig recht kritisch auseinander zu setzen.[/I]

Dies war auch immer meine Meinung.
[B]@Meike[/B]
[I]wie erlangt man für Sie eine ausreichende Qualifikation, um ein Unterhaltungsgerät beurteilen oder bewerten zu können?
Eine Antwort fände ich klasse.[/I]

Diese Frage sollten mir eigentlich die Behörden geben können.
Für mich brauchen Sie keine Qualifikation, wir haben ein Gesetz „die SpielVO“, leider wird diese sehr unterschiedlich interpretiert - ein grundlegende Problem. Die Frage für mich ist welches Amt oder welcher Gutachter wird von Seiten der Behörden akzeptiert? Es sieht bald so aus als müssten Automatenaufsteller einen Juristen einstellen um weiter in ihrem Beruf tätig sein zu können ? Wenn Sie bei der PTB oder beim TÜV arbeiten ist dies bestimmt kein Lehrberuf. Grundsätzliche Voraussetzung ist wohl ein technisches und mathematisches Grundwissen in einer Berufsausbildung oder ein Fachhochschulabschluss, alles weitere ist mit Sicherheit in diesem speziellen Fachbereich jahrelange Berufserfahrung.
Als Polizistin müssen Sie Verstöße ahnden Grundlage ist die StVO und das BGB.
Je länger man in einem Beruf tätig ist desto besser kennt man sich mit der Gesetzgebung und deren Auslegung aus.
Jetzt haben wir die unschöne Problematik, dass die OA`s oder Sie die SpielVo anwenden sollen, welches nie Ihr Aufgabengebiet war. Hilfe von außen oder innen erhalten Sie nicht, oder es kommt eine DurchführungsVO die sie noch mehr verwirrt. Einige Beamte geben sich die größte Mühe Licht ins Dunkel zu bringen und eine klare Linie zu entwerfen. Aber wie unter Volljuristen gibt es die unterschiedlichsten Auffassungen. Als Bonus für alle beteiligten Seiten kam das Urteil für Fun Games vom BVG- Leipzig. Jetzt wurde bewusst oder unbewusst alles miteinander vermengt.

Als ich den letzten Entwurf der SpielVO lass war mir klar, es sieht böse aus, was das Unterhaltungsspiel betrifft. Ich warf das Szenario an die Wand, in Zukunft kann alles verboten werden auch harmlose bestehende Punktespieler, weil sie den § 6a der SpielVO nicht einhalten. Ich wurde von vielen Aufstellern belächelt „ das glaubst du doch wohl selbst nicht, das können die doch nicht machen !“ Heute lacht keiner mehr von den damaligen Kritikern, weil es so gekommen ist.

Am schlimmsten ist jetzt die Wettbewerbsverzerrung, weil einige OA`s die SpielVO gnadenlos durchsetzen und andere OA`s aus Rechtsunsicherheit oder Überarbeitung dies nicht oder nur oberflächlich anwenden. Diese Umsetzung der SpielVO seitens der OA`s trägt natürlich dazu bei, dass die Automatenaufsteller höchst unzufrieden sind.

[B]Aber nun zu meinem Thema, oder Ihrer Frage.[/B]
[B]@Meike[/B]
[I]Die Funktion, wie Sie diese oben geschildert haben, kann ich bestätigen. Es wird aufgebucht. Ihren Mehrplatz-Roulette denke ich, habe ich ausführlich bespielt.
Das direkte Abspielen des Freispiels nach "dem entgeldlichen Spiel" gem. Spielverordnung findet nicht statt. Vielmehr schildern Sie oben selbst, dass erst, wenn die Kredits Null sind, d.h. Geld verspielt und nicht nur in einem Einzelspiel, sondern in mehreren Spielen, es zu dem Freispielmodus kommt.[/I]

Mein Roulette ist ein Einzelspiel, man kann es aber auch verlinken, so kann jeder die Einsätze der anderen Mitspieler sehen.
Ich unterscheide erst einmal grundsätzlich Fun Games und Unterspieler. Das Fun Game zeichnete sich dadurch aus, dass „Punktegewinne in Geld umgewandelt werden konnten“ durch die Tokenauszahlung.
Klassische UHA`s haben keine Auszahlvorrichtung, sie werden jetzt aber durch den § 6a (6 Freispiele) reglementiert.
Ich stelle jetzt erst einmal fest, was ist ein Spiel und was ist ein Gewinn. Ein Spiel hat ein Anfang und ein Ende.
Ein Gewinn ist ein geldwerter Vorteil. 6 Freispiele wären eigentlich auch ein geldwerter Vorteil, dieses lässt aber jetzt der Gesetzgeber m.E in seinem § 6a zu.
Wann ziehen wir die Grenze zwischen legales und illegales Spiel ? Wenn wir Mau Mau, Skat Billard etc. spielen ist dies ein Unterhaltungsspiel. Wenn die Spieler untereinander oder der Betreiber aber Einsätze für das jeweilige bis jetzt harmlose Unterhaltungsspiel nehmen ist die Grenze zum illegalen Glücksspiel überschritten.
So kann man aus jedem Spiel ein illegales Glücksspiel veranstalten. Sie haben das Problem, dass Sie dies im Einzelfall nachweisen müssen. Der Richter wird nur das Strafmaß nach § 284 festlegen und dies wahrscheinlich in Abhängigkeit nach der Höhe der Einsätze und der Gewinne festmachen (?)

[B]Flipper-Mode ?[/B]Jedes Spiel hat seine eigenen Spielregeln. Wo steht geschrieben, dass ein Flipper nur 3-5 Kugeln pro Spiel haben darf ?
Wir kennen es nur so, weil es die Entwickler einmal so eingeführt haben.
Stellen Sie sich doch einmal vor ein Flipper hätte pro Spiel 100 Kugeln ?
Dann hätten wir ein bezahltes Spiel welches aus „100 Einzelspielen“ besteht und doch nur ein bezahltes Spiel ist (?).
Nichts anderes wende ich für das Roulett oder andere Spiele an. Für 50 Cent oder einen Euro bekommen Sie 100 Spielpunkte. Beim meinem Roulette oder z.B. 12 Top-Casino-Spiele können sie den Einsatz 100 Punkte pro Spiel wählen (wenn der Aufsteller die Einstellung zulässt) Sie setzen z.B 100 Spielpunkte auf die Null. Es läuft die zahl 7 ein, das Spiel ist vorbei. Wenn aber die Null einläuft erhalten Sie 3.600 „Gewinnpunkte“. Jetzt kommt der entscheidende Punkt, die Gewinnauslegung ! Bei mir werden die „Gewinnpunkte“ nicht zu den Kreditpunkten aufaddiert sondern separat in einer High-Score- Bank gezählt. Wenn ich die Punkte zu den Kreditpunkten aufaddiert hätte wäre es falsch und ich hätte dem Spieler eine Chancenerhöhung gewährt. Aus der High-Score-Bank leite ich jetzt die max. 6 Freispiele ab z.B. für 1.000 Punkte erhalten Sie ein Freispiel. In diesem Fall 3.600 Punkte = 3 Feispiele jeweils ein Extra-Kredit wie beim Flipper auch. Ich lasse aber nur in der Software max. 6 Freispiele zu. Nehmen wir den theoretischen Wert an High-Sore-Bank 360.000 Punkte, der Spieler erhält nur 6 Freispiele, weil in diesem Fall es bei 6.000 Punkte das letzte Freispiel gibt. Die High-Score-Bank Punkte sind lediglich dafür gedacht eine Liste zu erstellen für die besten 10 hier kann der Spieler sich eintragen. So hat der Spieler einen gewissen Anreiz zu spielen a) zum Vergnügen und b) sich mit anderen zu messen.

Dieses ist natürlich quergedacht, aber nach dem mehrmaligem Lesen der SpielVO war es für mich die Lösung noch ein einigermaßen Unterhaltungsspiel anbieten zu können (?)

Ihr Knackpunkt ist nur „ was ist ein Spiel“ sie halten mir vor ich mache z.B 100 Einzelspiele für ein bezahltes Spiel. Dann wären es beim Flipper (3 Kugeln) theoretisch auch 3 Einzelspiele. Wie gesagt jedes Spiel hat seine eigenen Spielregeln. Für Entwickler ist es natürlich sehr schwer etwas „Neues“ zu verkaufen und auch noch eine Logik die auf Grundlage der Gesetze beruht darzustellen.
Entscheidend ist doch in jedem Fall, die Automaten haben keine Auszahlvorrichtung und es werden keine Gewinne zum Weiterspielen oder eine Chancenerhöhung gewährt (?)

Wenn ich mir dann die Entwicklung der Automatenindustrie ansehe wo Geld in Punkte gewandelt werden und mit diesen Punkten dann gespielt und gewonnen wird, ist für mich m.E die Grenze der SpielVO überschritten. Hier wurde auch quergedacht. In der SpielVO steht der max. Einsatz pro Spiel ist 0,20 € und max Gewinn 2,00 €. Durch das Wandeln von Geld in Punkte sind die gesetzlichen Eckpunkte ausgehebelt. Jedes Casino-Spiel kann jetzt in einen Geldspieler ungewandelt werden (?) So kann man nach Ihrer Betrachtungsweise pro Einzelspiel einen Einsatz pro Spiel mit z.B 5 € machen (weil es nur Punkte sind). Das einzige was uns jetzt noch vom Casinospiel trennt ist der max. Gewinn von 500 €.
Im Casino kann ich gleich den Gewinn von z.B 5.000€ einstecken, bei uns muss man 10 Stunden dafür spielen um 5.000 € einzustecken. Aber dies ist legal, weil es zugeslassen ist. Mit diesem Statement handele ich mir jetzt natürlich sehr viel Kritik ein. Aber ich muss meine Ideen auch immer erfahrungsgemäß verteidigen für ein eigentlich zulassungsfreies Unterhaltungsspiel.

Ich hoffe ich konnte Ihnen und anderen fachlich und sachlich eine umfassende Antwort geben.
Die Hexenjagd sollte doch mal ein Ende haben, oder ?
Ich sehe immer, Seminare für Ordnungsämter betr.Spielrecht.
Sollte man nicht mal auch die "Gegenseite" einlanden und deren Argumente hören ?

Über ein kleines Statement Ihrerseits würde ich mich freuen.

Gruß
Peter Schreiber



Gepostet am 25.01.2007 um 19:03 von:
Benutzer: ASS-Automaten
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