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Und um die Verwirrung nun noch komplett zu machen: Wenn Sie auf den Märkten werben, vielleicht Handzettel mit Ihren Kommunikationsdaten beifügen, damit potenzielle Kunden auch mit Ihnen Kontakt aufnehmen können (weil sie z.B. eine Sonderedition von Ihnen designen lassen wollen), bedarf es doch auch wieder einer Anmeldung eines stehenden Gewerbes [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html](§ 14 GewO)[/URL]...

Aber lassen Sie sich nicht entmutigen, gehen Sie sich einfach persönlich zum Gewerbeamt Ihres Heimatortes. Dort werden Sie über die notwendigen Schritte beraten. Digitale Kommunikation ist nicht immer die bessere Variante.



Gepostet am 26.07.2018 um 11:07 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
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