Forum-Gewerberecht

» Selbstdesignte Shirts Flohmarktverkauf «

Guten Morgen,

ich stimme mit dem Kollegen grundsätzlich überein, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Da Sie aber laut eigenen Angaben[B] nur[/B] auf "Trödelmärkten" Ihre Ware anbieten, kommt eine Anmeldung eines stehenden Gewerbebetriebes (§ 14 Gewerbeordnung) meiner Meinung nach bei Ihnen nicht in Betracht.

Es wäre tatsächlich abzuklären, ob die von Ihnen besuchten Jahrmärkte nach Titel IV Gewerbeordnung festgesetzt sind oder nicht.

Bei der Teilnahme an Märkten, die [B]nicht[/B] festgesetzt sind, wäre eine Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung) notwendig.

Beim Besuch von festgesetzten Märkten bedarf es weder einer Reisegewerbekarte noch einer Anmeldung eines stehenden Gewerbes. In diesem Fall müssten Sie lediglich eine gewerbliche Steuernummer beim Finanzamt beantragen und bei Bedarf nachweisen können.

Eine Abklärung mit der Handwerkskammer halte ich nicht für notwendig, da die Bestimmungen der Handwerksordnung sich lediglich auf ein stehenden Gewerbebetrieb, den Sie aber laut eigenen Angaben nicht führen, bezieht.


Mit freundlichen Grüßen
aus dem tiefen Westen



Gepostet am 25.07.2018 um 08:47 von:
Benutzer: JLBochum
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110800#post110800


Beitrags-Print by Breuer76