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Hallo,

ich kann mich nur anschließen, der erste Schritt ist die Klärung welcher Art die Schulden sind.

Handelt es sich um Steuerschulden oder Beiträge zu Sozialversicherungskassen bist du bei der genannten Höhe nicht nur im Bereich der Erlaubnisverweigerung sondern müsstest eigentlich ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 GewO eröffnen. Was jedoch im Moment schwierig ist, da er bereits im Insolvenzverfahren steckt.

1. Insolvenzverwalter anschreiben und Aufstellung der Schulden anfordern. Eventuell noch Abklären ob es zur Zeit ein schlüssiges Sanierungskonzept (Ratenzahlungen werden regelmäßig geleistet, es werden keine neuen Schulden angehäuft usw.) gibt, oder ob der Fall hoffnungslos ist.

2. Bei Steuer- oder Beitragsschulden in genannter Höhe an öffentliche Stellen die Erlaubnis versagen.

Gerade bei Steuer- und Beitragsschulden bist du verpflichtet, weiteren Schaden zu vermeiden und ihn notfalls zu stoppen.



Gepostet am 25.07.2018 um 07:52 von:
Benutzer: Maliklaus
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