Forum-Gewerberecht

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Hallo,

bei der Bestimmung ob es sich um ein Gewerbe handelt gibt es keinen festen Geldbetrag. Es genügt die Absicht selbständig, auf Dauer und mit einer Gewinnerzielungsabsicht tätig zu sein.

Da Sie regelmäßig (2 x im Monat) selbständig T-Shirts bedrucken und mit Gewinn verkaufen ist von einem Gewerbe auszugehen.

Was in ihrem Fall noch dazu kommt, ist eventuell die Eintragung in die Handwerksrolle als "Textildesigner".

1. Mit ihrer zuständigen Handwerkskammer Kontakt aufnehmen und abklären ob das Designen von Motiven und Bedrucken auf T-Shirts eintragungspflichtig ist.

2. Beim örtlichen Gewerbeamt ein Gewerbe mit der entsprechenden Tätigkeit eintragen.

Und jetzt wird´s richtig interessant, wenn Sie ihre Shirts auf Flohmärkten verkaufen sollten Sie bei dem Marktveranstalter nachfragen ob es sich um einen "festgesetzten" oder freien Markt handelt. Ist der Flohmarkt nicht festgesetzt benötigen sie auch noch eine Reisegewerbekarte, da dort die Marktprivilegien nicht gelten. Aber auch dies sollten sie bei ihrem örtlichen Gewerbeamt abklären können.

Hört sich jetzt alles komplizierter an, als es ist und sollte Ihnen nicht den Mut nehmen eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.



Gepostet am 25.07.2018 um 07:39 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
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