Forum-Gewerberecht
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Da hilft m.E. nur, jetzt bei den einschlägigen Stellen nachzufragen.
Und auch den Antragsteller nochmals eingehend zu den bereits angeführten Punkten zu befragen.
95.000 € sind natürlich ein ganz schöner Happen.
Regine Runge
Gepostet am 24.07.2018 um 16:29 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110795#post110795
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