Forum-Gewerberecht

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Da hilft m.E. nur, jetzt bei den einschlägigen Stellen nachzufragen.

Und auch den Antragsteller nochmals eingehend zu den bereits angeführten Punkten zu befragen.

95.000 € sind natürlich ein ganz schöner Happen.

Regine Runge



Gepostet am 24.07.2018 um 16:29 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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