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ich schließe mich der Vorrednerin an... eine befristete Gaststättenkonzession zielt ja eigentlich nur vdarauf ab, dass ein Betrieb nahtlos vom Vorgänger übernommen werden kann... sie ist meines Wissens nicht dafür gedacht, diese mehrmals zu verlängern, um dem unzuverlässigen Gewerbetreibenden die Chance zu geben, zuverlässig zu werden... ich denke daher, dass vielleicht eine befristet Erlaubnis gerade noch vertretbar ist, aber nicht, diese mehrmals zu verlängern...



Gepostet am 24.07.2018 um 13:42 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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