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Hallo,

so sehe ich das auch. Er soll mal offenlegen was er für Schulden hat und wie er aufgrund seiner finanziellen Situation sein neues Unternehmen solide finanzieren will. Beim Insolvenzverfahren kommt es natürlich auch auf dessen Stand an. Ist es erst eröffnet worden oder ist er z.B. schon in der Wohlverhaltensphase. Er sollte auch offenlegen, wieso es zum Insolvenzverfahren gekommen ist.

Sollte sich bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung herausstellen, dass er Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern schuldet, würde es sich anbieten, dort nachzufragen, um sich ein Bild über seine Zahlungsmoral in der Vergangenheit zu machen.

Gruß
HBinder



Gepostet am 24.07.2018 um 13:41 von:
Benutzer: HBinder
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